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Rechtsanwältin Yvonne Müller, Johannisstraße 4, 99817 Eisenach
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Allgemeines Zivilrecht – Verträge & gesetzliche Vorschriften

allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht betrifft grundsätzlich die Beziehungen zwischen privaten Personen, wozu auch juristische Personen wie GmbH, OHG, KG etc. zählen und die durch Verträge und gesetzliche Vorschriften geregelt sind.

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen u.a. Darlehns-, Kauf-, Werk-, Miet-, Dienst- und Leasingverträge.

Insoweit liegt unsere Tätigkeit u.a. in der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen sowie der Durchsetzung und auch Abwehr vertraglicher Ansprüche, wie z.B. Gewährleistungsrechten aus Werk-, Miet- oder Kaufverträgen, Schadenersatzansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Entgeltansprüchen.
Ansprüche können auch durch die Verletzung von Gesundheit, Körper oder Eigentum durch andere Personen entstehen. Hierzu zählen auch Amtshaftungsansprüche z.B. gegen Bund, Länder und Gemeinden, wenn Bürgern aufgrund staatlichen Handelns oder Unterlassens ein Schaden entsteht.